Ortsversammlungen zur Wahl eines Ortssprechers / einer Ortssprecherin
Für den Ortsteil Götzendorf findet am 30.06.2026 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Götzendorf eine Ortsversammlung zur Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers statt.
Die Wahl erfolgt auf Grundlage des Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). Wahlberechtigt sind die in [ORT] wohnhaften Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Informationen zum Amt des Ortssprechers / der Ortssprecherin
- Vorschläge für Bewerberinnen und Bewerber
- Durchführung der geheimen Wahl
- Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Wünsche, Anträge und Verschiedenes
Der Ortssprecher bzw. die Ortssprecherin vertritt die Belange des Ortsteils gegenüber dem Marktgemeinderat und der Verwaltung und kann an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen, soweit Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind.
Vorschläge für Bewerberinnen und Bewerber können bereits vorab bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Eine Einreichung ist jedoch auch im Rahmen der Ortsversammlung möglich.
Georg Eismann
1. Bürgermeister
