Benutzungsordnung der Marktbücherei St. Martin Eggolsheim
(Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzern und Benutzerinnen verzichtet. In den Begriff „Benutzer“ sind auch der Begriff der gesetzlichen Vertreter mit eingeschlossen.)
1. Allgemeines
(1) Die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.
(2) Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(3) Die Leitung der Bücherei kann für die Benutzung einzelner Bereiche der Bücherei besondere Bestimmungen treffen.
(4) Für den Benutzerausweis, das Überschreiten der Leihfrist sowie für sonstige besondere Leistungen erhebt die Marktbücherei St. Martin Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.
(5) Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gemacht.
2. Anmeldung
(1) Für die Benutzung der Bücherei sind die Anmeldung und die Ausstellung eines Leserausweises erforderlich.
(2) Der Leser meldet sich persönlich unter Vorlage eines Personalausweises an.
(3) Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr wird nur dann ein Leserausweis ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten
sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
(4) Der Leser erkennt durch seine Unterschrift die Benutzungsordnung an. Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu.
3. Leserausweis
(1) Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe mitzubringen ist.
(2) Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.
(3) Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Verlust des Ausweises ist der Bücherei unverzüglich zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.
(4) Für die Ausstellung eines Ersatzausweises nach Ausweisverlust oder –beschädigung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
4. Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen
(1) Gegen Vorlage des Leserausweises werden Medien aller Art ausgegeben.
Die Leihfrist beträgt maximal 3 Wochen. Für einzelne Medientypen legt die Bücherei kürzere Leihfristen fest. Die Büchereileitung kann die Medienzahl pro Benutzer beschränken. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht. Die Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt.
(2) Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
(3) Bei Überschreiten der Leihfrist wird pro Medium und Woche sofort eine Verzugsgebühr fällig.
(4) Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.
(5) Schulklassen können in Blockausleihe kostenlos dreimal jährlich Bücher erhalten.
5. Ausleihe von Filmen auf DVD’s
Für das Entleihen von Filmen auf DVD’s gelten folgende Sonderbestimmungen:
(1) Die Leihfrist beträgt eine Woche. Es ist keine Verlängerung möglich.
(2) Die Ausleihgebühr beträgt 1,00 EUR pro Film. Die Gebühr entsteht mit der Ausleihe und ist sofort fällig.
(3) Bei Überschreitung der Leihfrist werden sofort zusätzliche Verzugsgebühren von 1,00 EUR pro Woche und entliehenem Film fällig.
(4) Entsprechend des Jugendschutzgesetztes gelten für die Ausleihe von Filmen an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Altersangaben der FSK-Vorschriften.
(5) Den Bestimmungen des Urheberrechts gemäß dürfen die entliehenen Filme nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Ihr Kopieren und deren öffentliche Aufführung sind nicht erlaubt.
6. Auswärtiger Leihverkehr
(1) Bücher, die sich nicht im Bestand der Marktbücherei St. Martin Eggolsheim befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs besorgt werden.
(2) Benutzungsbestimmungen der entsendenden Institution gelten zusätzlich zur Benutzungsordnung der Marktbücherei.
(3) Es sind die Kosten und Gebühren, die beim auswärtigen Leihverkehr von der gebenden Institution erhoben werden, vom Benutzer zu tragen.
7. Haftung und Behandlung der Medien
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzungen und Beschädigung zu bewahren. Die aufgeklebten Strichcodeetiketten dürfen nicht beschädigt werden. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
(3) Der Benutzer hat alle urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
(4) Die Marktbücherei überprüft stichprobenartig im Rahmen ihrer Möglichkeiten die zu Benutzungszwecken angebotene Software auf Viren. Erkennbar befallene Datenträger werden aus dem Bestand entfernt. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrungen an Dateien, Datenträgern und Hardware auftreten.
(5) Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht ohne Rücksicht auf sein Verschulden schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(6) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei verlorenen bzw. unbrauchbar gewordenen Medien nach dem Wiederbeschaffungswert.
8. Gebühren
(1) Jahresgebühren: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre: 3,00 EUR Benutzer ab 16 Jahre: 6,00 EUR Familien: 8,00 EUR
(2) Die Jahresgebühren sind jährlich ab dem Tag der Ausstellung des Leserausweises fällig.
(3) Ersatzausweis: pro Ersatzausweis 2,00 EUR
(4) Verzugsgebühren: pro Medium pro Woche 0,30 EUR (ohne schriftl. Mahnung) zzgl. Gebühren in Höhe von 2,50 EUR für evtl. notwendige schriftliche Mahnung
(5) Nach vergeblicher dreimaliger schriftlicher Mahnung werden die entliehenen Medien sowie die aufgelaufenen Verzugs- & Mahngebühren vom Markt Eggolsheim erhoben. Einzugsgebühr: 10,00 EUR
(6) Für Einpflegearbeiten eines Mediums, das durch den Nutzer verloren wurde, beträgt die Bearbeitungsgebühr 2,00 EUR.
9. Verhalten in den Büchereiräumen
(1) Rauchen, Essen und Trinken sowie sonstiges Verhalten, das den Büchereibetrieb und die Benutzer stört, sind nicht gestattet. Tiere dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden.
(2) Für die Benutzung der Computer und sonstiger Geräte kann die Büchereileitung maximale Benutzungszeiten bestimmen.
(3) Für die Internetnutzung gelten die einschlägigen Schutzvorschriften im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht. Gesetzeswidrige oder missbräuchliche Nutzung führen zum Ausschluss von der Benutzung.
(4) Die Marktbücherei St. Martin übernimmt ihrerseits keine Haftung für technische Probleme. Sie trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entsteht.
(5) Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern und Software etc. aus dem Internet ist das Urheberrecht zu beachten.
(6) Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
(7) Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet der Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.
10. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind:
Sonntag, 10:00 – 12:00 Uhr
Montag, 10:00 – 11:00 Uhr
Dienstag, 09:30 – 10:30 Uhr
Donnerstag, 17:30 – 19:00 Uhr
Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
11. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung der Marktbücherei vom 01. April 2008 außer Kraft. Die Benutzungsordnung wird durch Aushang in der Marktbücherei sowie durch den Abdruck in der Gemeindezeitung veröffentlicht.
Eggolsheim, den 01. Dezember 2011
Für die Marktgemeinde: Für die Pfarrei:
gez. Claus Schwarzmann gez. Daniel Schuster
1. Bürgermeister Pfarrer


