Rathaus

Wohnsitzwechsel

 

Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes

Zur An- und Ummeldung des Wohnsitzes ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte bringen dazu sämtliche Pass- und Ausweisdokumente sowie die vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (>>> Formularlink) mit.

Sie können die Anmeldung / Ummeldung mit nachfolgenden Links (hierzu siehe auch nächster Absatz) vorab online abwickeln oder mit Hilfe der zum Download stehenden Formularen. 

 

Voranmeldung sämtlicher Wohnungsmeldungen:

Sie können dem Bürgerbüro die Daten zu Ihrer Wohnungsmeldung vorab auch online liefern. Dass verkürzt die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen folgende Links, die Sie ebenfalls auf der vorherigen Übersichtsseite finden:

- Umzug >>> Link

- Zuzug >>> Link

- Anmeldung Nebenwohnung >>> Link

- Abmeldung Nebenwohnung >>> Link

- Statuswechsel >>> Link

- Abmeldung ins Ausland >>> Link

 

Unbedingt notwendig bei Vorsprache:

- Anmeldung bzw. Ummeldung des Wohnsitzes >>> Formularlink

- Wohnungsgeberbestätigung >>> Formularlink

- sämtliche Pass- und Ausweisdokumente

 

Bei weiteren Wohnungen oder nicht mitziehenden Familienangehörigen zusätzlich:

- Beiblatt zur Anmeldung bzw. Ummeldung >>> Formularlink

 

Bei einem Wechsel der Hauptwohnung und Nebenwohnung verwenden Sie bitte dieses Formular: Statuswechsel >>> Formularlink

 

Eine Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Pass- und Ausweisdokumente ist in jedem Fall immer erforderlich.

 

Anmeldung eines Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland:

Bei Zuzug aus dem Ausland müssen Sie zusätzlich zu den o.g. Formularen weitere folgende Nachweise vorlegen:

- Identitätsnachweis (Pass- bzw. Ausweis)

- Aufenthaltstitel

- Unterlagen zur letzten Wohnadresse in Deutschland

- Nachweis des Familienstands (begl. Übersetzung der Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil)

 

Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland:

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Nebenwohnung immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden muss.

Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:

Abmeldung des Wohnsitzes >>> Formularlink

 

Kontakt

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros Eggolsheim, Tel. 09545/444-142 od. -143, E-Mail: buergerbuero@eggolsheim.de