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Mo.: 08.00 bis 12.00 Uhr

Di.: 08.00 bis 12.00 Uhr

Mi.: 08.00 bis 12.00 Uhr

Do.: 08.00 bis 12.00 Uhr

u 14.00 bis 18.00 Uhr

Fr.: 08.00 bis 12.00 Uhr

 

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Fax: 09545/444-88

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amtliche mitteilungen


Sitzung des Marktgemeinderates Eggolsheim am Dienstag, 31.01.2012,
um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Eggolsheim

Die Sitzung ist öffentlich mit anschließendem
nichtöffentlichem Teil.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:


Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über
die Sitzung des Marktgemeinderates
vom 06.12.2011 (ö.T.)
2. Behandlung der Niederschrift über die
Sitzung des Bau-, Umwelt-, Energie-,
Landschafts- und Forstausschusses vom
17.01.2012 (ö. T.)
3. Information über die Städtebauförderung
im Bereich Eggolsheim mit Planvorstellung
– Beschlussfassung über die Bürgerbeteiligung
4. Entwicklung des Baugebietes „Neuses
Lindner-Schottwiesen II“
4.1 Änderung des Flächennutzungsplanes:
Billigung des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung
4.2 Aufstellung eines Bebauungsplanes
mit integriertem Grünordnungsplan;
Billigung des Planentwurfes zur öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden
5. Entwicklung des Baugebietes „Rettern,
Am Raschenweiher“
5.1 Änderung des Flächennutzungsplanes:
Billigung des Planentwurfs zur
öffentlichen Auslegung und Beteiligung
der Behörden
5.2 Aufstellung eines Bebauungsplanes
mit integriertem Grünordnungsplan;
Billigung des Planentwurfes zur öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden
6. Bauanträge
6.1 Bauantrag Appel Simon, Eggolsheim
Bauvorhaben: Modernisierung und
Erweiterung des Wohnhauses Bauort:
Fl.Nr. 76, Gemarkung Eggolsheim (Hartmannstraße 30)
7. Korporativbeitrag für die Lebenshilfe Forchheim e. V.
8. Zuwendung an den Tierschutzverein
Forchheim und Umgebung e. V.
9. Information über die Abwassergebühren.
10. Wünsche und Anfragen

 

 

Fälligkeit der 2. Rate der Verbesserungsbeiträge für die
Erneuerung und Verbesserung der Entwässerungsanlage

des Marktes Eggolsheim: 15. Februar 2012
Der Markt Eggolsheim weist alle Grundstücksbesitzer
auf die Fälligkeit der 2. Rate der Verbesserungsbeiträge

für die Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungsanlage hin.
Alle Grundstückseigentümer haben
den Bescheid vom 07.02.2011 erhalten.
In diesem wurde die Aufteilung des
Gesamtbetrages auf vier Zahlungsraten
aufgeführt. Zudem wurden die Zahlungsziele
mitgeteilt. Die 1. Rate war bereits
am 15.03.2011 fällig. Die weiteren Raten
werden jeweils am 15. Februar der nächsten
drei Jahre fällig. Für die 2. Rate
gilt somit der 15. 2. 2012. Alle Grundbesitzer
werden gebeten, diesen Termin
einzuhalten. Eine zusätzliche schriftliche
Zahlungsaufforderung erfolgt nicht! Mit
einer sehr guten Zahlungsmoral haben
die Grundstückseigentümer die erste
Rate überwiesen. Bitte nehmen Sie Ihren
Verbesserungsbeitragsbescheid zur Hand
und überweisen mit Angabe der vierstelligen
Rechnungsnummer die 2. Rate
auf eines der angegebenen Konten der
Gemeinde.
Die Beiträge wurden auch bereits sehr
sinnvoll eingesetzt. Im vergangenen Jahr
wurde der Hauptkanal in der Bamberger
Straße in Neuses großteils erneuert und
in Eggolsheim der Kanal in der Hauptstraße.
Diese Baumaßnahme wird dann
in diesem Jahr in der Brückenstraße
weitergeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schwarzmann
1. Bürgermeister

 

 

Neues VHS-Semesterprogramm erscheint am 31. Januar
Das neue VHS-Semesterprogramm Frühjahr/
Sommer 2012 erscheint ab Dienstag,
31. Januar 2012. Die Einschreibung
für die Kurse der Volkshochschule des

Landkreises Forchheim ist mit Erscheinen
des Programmheftes sofort möglich.
Für die VHS-Außenstelle Eggolsheim
bei Angela Lochner, Zimmer 10, Rathaus
Eggolsheim, Hauptstr. 27, 91330 Eggolsheim,
unter Tel.: 09545/444-16 oder
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

Auch in unserer Homepage www.eggolsheim.de/bildung-erziehung

finden Sie einen entsprechenden Link zur Anmeldung.
Wie schon in den letzten Semestern
können Sie sich zu allen Kursen der VHS
auch über das Internet www.vhs-forchheim.
de anmelden. Schriftliche, telefonische
und Online-Anmeldung ist nur
mit Lastschrifteinzug möglich, persönliche
Anmeldung mit Barzahlung oder Lastschrifteinzug.
VHS-Außenstelle Eggolsheim
Angela Lochner

 

 

Wasserrecht und UVPG; Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht
für die Verlegung des Bibertsgraben auf dem Grundstück

Fl.Nr. 2375 der Gemarkung Eggolsheim durch den Markt Eggolsheim
Im Zuge des Sandabbaus im Bereich
Büg- Nord soll der Bibertsgraben
(Gewässer III. Ordnung) nach der Querung
des ehemaligen Ludwig-Donaukanals
aus dem Sandabbaugebiet an den
Rand der geplanten Erweiterung auf dem
Grundstück Fl.Nr. 2375 der Gemarkung
Eggolsheim verlegt werden. Die jetzige
Mündung in den Main-Donau Kanal
wird aufgelassen. Die neue Mündung
erfolgt in den oberhalb liegenden Ölhafen
des Main-Donau-Kanals und damit
in die Regnitz.
Die Verlegung des Bibertsgrabens als
naturnaher Ausbau eines Gewässers fällt
unter Nr. 13.18.2 der Anlage I zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG).
Für solche Vorhaben ist eine standortbezogene
Vorprüfung des Einzelfalls vorgeschrieben.
Nach § 3a UVPG stellt die zuständige
Behörde in diesem Fall auf der Grundlage
geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie
eigener Informationen unverzüglich fest,
ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist.
Da nach eingehender Prüfung der naturschutzfachlichen,
wasserwirtschaftlichen
und fischereilichen Belange keine
erheblichen nachteiligen Auswirkungen
ersichtlich sind, hat die standortbezogene
Vorprüfung in diesem Fall ergeben, dass
nach Einschätzung des Landratsamtes
Forchheim keine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist.
Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung
nicht selbständig anfechtbar
Ebermannstadt, den 13.01.2012
Landratsamt Forchheim
Göller
Verwaltungsdirektor

 

 

Eggolsheimer Seniorenfasching in der Eggerbach-Halle
Alle Damen und Herren ab 60 Jahre
aus Eggolsheim und seinen Ortsteilen
sind herzlichst eingeladen, am Samstag,
4. Februar ab 14.00 Uhr Fasching
in der Eggerbach-Halle zu feiern.
An diesem Faschingsnachmittag wird
viel bunte Unterhaltung geboten sein.
Dazu werden die tänzerischen Darbietungen
der Eggolsheimer Seniorentanzgruppe
und ein paar lustige
Showeinlagen der Narrenkübel aus
Gößweinstein mit ihrem Faschingspräsidenten
Franz Macht gehören.
Um die richtige Stimmung auf der
Tanzfläche kümmern sich die Musiker
der Eggerbachtaler und um die
Bewirtung die FFW aus Eggolsheim.
Wie in jedem Jahr wird es auch diesmal
eine Maskenprämierung geben.
Daher sind alle Gäste gebeten, sich
kräftig zu verkleiden. Die schönsten
Masken erhalten einen Preis.
Eine ganz besondere Einladung ergeht
an alle Bürgerinnen und Bürger des
Marktes Eggolsheim, die zwischen
dem 6.3.2011 und dem 4.2.2012 ihren
70sten Geburtstag feiern durften bzw.
noch feiern werden. Für sie wurde
eine kleine Extraüberraschung vorbereitet.


Die An- und Abfahrt führt die Firma Geisler durch.

Es gelten folgende Abfahrtszeiten an den bekannten

Bushaltestellen:


Neuses 13.05 Uhr
Bahnhofsiedlung 13.10 Uhr
Unterstürmig 13.15 Uhr
Bammersdorf 13.20 Uhr
Rettern 13.25 Uhr
Kauernhofen 13.30 Uhr
Tiefenstürmig 13.10 Uhr
Götzendorf 13.15 Uhr
Drügendorf 13.20 Uhr
Drosendorf 13.25 Uhr
Weigelshofen 13.30 Uhr


Hallenöffnung um 13.00 Uhr.

Rückfahrt gegen 17.00 Uhr

kann man den Sprechtag
nutzen für die Aushändigung von Formularen
und Hilfestellung beim Ausfüllen,
die Entgegennahme von Anträgen und
Widersprüchen sowie die Verlängerung
und Berichtigung von Schwerbehindertenausweisen.
Terminvereinbarung ist über die Telefonnummer
Tel. 0921/605-1 möglich.
Bitte beachten: Die Beratungen erfolgen
aufgrund des Umbaues des Gebäudes
B bis auf Weiteres im Landratsamt
Forchheim, Gebäude A, Erdgeschoss,
Zimmer 108 (Elterngeld) und Zimmer
111 (Schwerbehinderung).
Die Sprechtage erfolgen weiterhin immer
am 4. Dienstag des Monats, somit am:
26.01.2010, 23.02.2010, 23.03.2010,
27.04.2010, 25.05.2010, 22.06.2010.
Die Abfallberatung informiert:
Wertstoffhöfe des Landkreises sind
bis 23. Januar geschlossen
Weil der gelbe Sack im Landkreis seit
Beginn des Jahres zu benützen ist,
werden die bisher auf den Wertstoffhöfen
vorhandenen Container für die sog.
Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffverpackungen,
Aluminium und Weißblechdosen)
zu Beginn des Jahres 2010
ersatzlos abgezogen. Um beim Verladen
der Container niemanden zu gefährden,
werden die Wertstoffhöfe aus sicherheitsrechtlichen
Gründen für die Dauer von
zwei Wochen vom 11. bis einschließlich
23. Januar 2010 geschlossen.
Die Wertstoffhöfe an sich bleiben jedoch
vorerst bestehen. Altglas, Altpapier (nur
für Haushalte, nicht Gewerbe), Metallschrott,
Elektrokleingeräte, Batterien,
CDs, Altkleider und teilweise auch Bauschutt
können weiterhin an den Wertstoffhöfen
angeliefert werden.
Für das Papier sind die Papiertonnen zu
nutzen, die bei Bedarf bestellt werden
können.
Verpackungen aus Glas wie z. B. Weinund
Sektflaschen, Marmeladengläser,
usw. dürfen nicht in den Gelben Sack.
Glasverpackungen können weiterhin in
die grünen, braunen und weißen Altglascontainer
auf den Wertstoffhöfen bzw. an
den öffentlich zugänglichen Containerinseln
gegeben werden.
Restmülltonne bleibt
Auch bei der Größe der Restmülltonne
ergeben sich durch die Einführung des
Gelben Sackes keine Veränderungen; der
14-tägige Leerungsrhythmus der Restmülltonne
bleibt bestehen. Für weitere
Fragen steht die Abfallberatung zur Verfügung,
ab Januar 2010: Tel. 09191/86-
6101.
Unterstützung für Abfall bei Pflege zu
Hause
Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz
des Landkreises Forchheim hat
einstimmig beschlossen, dass an Inkontinenz
leidende Pflegebedürftige, die
im Landkreis Forchheim wohnen und
zu Hause gepflegt werden, wegen des
hohen Restmüllaufkommens je Monat
gebührenfrei einen Zusatz-Restmüllsack
des Landkreises zur Verfügung gestellt
bekommen. Dies stellt eine freiwillige
Härtefallregelung dar, die bis auf Widerruf
gilt.
Bisher war die Ausgabe von gebührenfreien
Zusatzmüllsäcken an Inkontinente
sowohl an eine soziale Bedürftigkeit als
auch an eine Pflege über Sozialstationen
und Pflegedienste gebunden. Die Ausgabe
über die Pflegedienste entfällt ab
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